Gesetzliche Grundlagen
Die rechtlichen Grundlagen für die Werkstatt für behinderte Menschen sind im Sozialgesetzbuch, neuntes Buch "Teilhabe und Rehabilitation behinderter Menschen" (SGB IX) zu finden. Sie ist nach § 136 SGB IX eine Einrichtung zur Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben und zur Eingliederung in das Arbeitsleben.