Soziales / Aufnahme
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Friday, 2024-04-19

Aufnahme von Menschen mit Behinderung

Aufnahmeverfahren

Die Wolfsteiner Werkstätten führen im Einvernehmen mit dem zuständigen Rehabilitationsträger (Agentur für Arbeit, DRV ggf. andere) und dem überörtlichen Sozialhilfeträger der Sozialhilfe / Sozialverwaltung (SV) das Aufnahme- verfahren durch. Dabei wird festgestellt, ob die Werkstatt die richtige Einrichtung für die Eingliederung des Menschen mit Behinderung in das Arbeitsleben im Sinne des SGB IX ist.
Außerdem wird festgestellt, welche Bereiche der Werkstatt bzw. welche berufsfördernden und ergänzenden Maßnahmen zur Rehabilitation für den behinderten Menschen in Betracht kommen.

Beschreibung des Aufnahmeverfahrens

Sofern die Werkstatt den Erstkontakt mit einem behinderten Menschen hat, wird nach einem Informationsgespräch durch den sozialpädagogischen Fachdienst an das Reha - Team der Agentur für Arbeit bzw. an sonstige zuständige Leistungsträger verwiesen.
Im Umkehrfall (Erstkontakt mit Leistungsträger) erfolgt nach dem dortigen Beratungsgespräch eine Werkstattführung mit anschließendem Informationsgespräch beim sozialpädagogischen Fachdienst und soweit gewünscht, wird ein Aufnahmeantrag gestellt.
Im Rahmen von Schulpraktika bieten die Wolfsteiner Werkstätten die Möglichkeit, verschiedene Arbeitsfelder/- bedingungen kennen zu lernen.
Über die Aufnahme und den Zeitpunkt der Aufnahme entscheidet der Fachausschuss. Im Regelfall erfolgen Neuaufnahmen im März und September. Im Einzelfall können aber auch bei Notwendigkeit Zwischenaufnahmen, die im Umlaufverfahren (Umlaufprotokoll) abgewickelt werden, erfolgen. Die jeweilige Förderungsdauer ist gesetzlich vorgegeben. Sie beträgt im Eingangsverfahren bis zu drei Monate und im Berufsbildungsbereich bis zu 24 Monate. In Einzelfällen kann der Fachausschuss eine kürzere Förderungsdauer beschließen.
Vor dem Aufnahmetermin erfolgt die Einladung zum Aufnahmegespräch mit dem sozialpädagogischen Fachdienst der Einrichtung. Am Aufnahmegespräch nimmt der zukünftige Mitarbeiter, ggf. der gesetzliche Vertreter und oder Angehörige, ein Kollege des pädagogischen Fachdienstes und ein Vertreter des Berufsbildungsbereiches teil.
Beim Aufnahmegespräch werden die erforderlichen Unterlagen geprüft, ggf. ergänzt sowie der Vertrag für das Eingangsverfahren und den Berufsbildungsbereich abgeschlossen. Jeder Mitarbeiter erhält bei diesem Gespräch die für ihn wichtigen und notwendigen Informationen auch in schriftlicher Form.
Bei Inanspruchnahme des Fahrdienstes wird der Mitarbeiter über den für ihn zuständigen WfbM - Zubringerdienst rechtzeitig über Abhol- und Ankunftszeiten informiert.
Alle innerbetrieblichen Stellen erhalten die für sie notwendigen Unterlagen. Die Mitarbeiterakte wird vom sozialpädagogischen Fachdienst sowie vom zuständigen Sachbearbeiter der Verwaltung geführt. Dabei werden die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes beachtet.
Der Leistungsträger sowie in Kopie der Folgekostenträger erhalten nach erfolgter Aufnahme eine Antrittsanzeige.