
Unser Werkstattrat

Heike Neugebauer
1. Vorsitzende

Silvia Hundsrucker
Beisitzerin

Karl List
stellv. Vorsitzender

Martin Christek
Beisitzer

Markus Ranzinger
Schriftführer

Herbert Peschl
Vertrauensperson
Allgemeine Informationen über den Werkstattrat
- Der Werkstattrat ist die Mitarbeitervertretung für Menschen mit Behinderung in der Werkstatt.
- Die Werkstatträte werden aus den eigenen Reihen gewählt.
- Bei 200 bis 400 Wahlberechtigten gibt es 5 Werkstattratmitglieder.
- Der Werkstattrat hat ein Mitwirkungs- und Unterrichtungsrecht.
Aufgaben des Werkstattrates
- Rechte der Mitarbeiter im arbeitnehmerähnlichen Verhältnis wahren.
- Ideen, Anregungen und Beschwerden von Mitarbeitern bearbeiten und weiterleiten.
- Monatlich eine Werkstattratsitzung - bei Bedarf mit dem Leiter der Werkstatt - durchführen.
- Erfahrungsaustausch mit Werkstatträten anderer WfbM’s bei Besuchen oder gemeinsamen Weiterbildungen.
- Jährliche Betriebsversammlung für alle Mitarbeiter der Werkstatt, die einen Arbeitsvertrag besitzen.
- Regelmäßige Teilnahme an Fortbildungen.
Mitwirkungsrechte des Werkstattrates
- Bei Änderung der Werkstattordnung.
- Bei Änderung der Beschäftigungszeiten, Pausen und der Festlegung der arbeitsbegleitenden Maßnahmen.
- Bei Urlaubsgrundsätzen und Urlaubsplanung in der Werkstatt.
- Bei der Gestaltung von Arbeitsplätzen, Sanitär- und Aufenthaltsräumen.
- Mitgestaltung von sozialen Aktivitäten (Ausflüge, Feiern, usw.) für Mitarbeiter.
- Bei Vorschriften zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten.
- Bei Fragen zur Verpflegung.
- Bei der Planung von Um- bzw. Neubau in der Werkstatt.
Die Unterrichtungsrechte
- Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses oder bei Versetzung, Umbesetzung von Mitarbeitern.
- Bei Einstellung oder Versetzung von Fachpersonal.
- Über den Verlauf und das Ergebnis der Eltern- und Betreuerversammlung.



