Jobs / Aushilfskräfte
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Friday, 2024-04-19

Aushilfskräfte

auf der Basis kurzfristiger Beschäftigung

Kurzfristig Beschäftigte sind in unserer Einrichtung in verschiedenen Arbeitsbereichen tätig (z. B. Schreinerei, Näherei, Metall, Serienfertigung, Wäscherei, Witikohof ...) und unterstützen unser Team mit vorwiegend einfachen, handwerklichen Tätigkeiten um bestehende Produktionsspitzen abzufangen.

Um als Aushilfskraft auf der Basis einer kurzfristigen Beschäftigung tätig zu werden müssen folgende Kriterien erfüllt werden:

1) Ausschlusskriterien:
Eine Anstellung ist grundsätzlich nicht möglich, wenn
- als Werkstudent oder Dualstudent tätig
- arbeitslos
- als arbeitssuchend gemeldet
- ein Beschäftigungsverhältnis mit DiCV-Passau besteht
- bereits ein bestehender Rahmenvertrag "kurzfristig Beschäftigter" besteht
  (z.B. oft bei Zeitungsausträgern der Fall)

2) Anstellung möglich soweit 1) nicht zutrifft, wenn
- Hausfrau/mann ohne Einkommen
- Altersrentner/in über 65 Jahre
- Studenten und Schüler
- jeder Arbeitnehmer

3) Grenzfälle
- Erwerbsminderungsrentner/in, Unfallrentner/in, Witwenrentner/in
- Altersrentner/in unter 65 Jahre

 4) Erforderliche Angaben/Unterlagen zum Arbeitsvertrag:
- persönliche Angaben
- Bankverbindung
- Sozialversicherungsausweis
- Lohnsteuerkarte

  ACHTUNG - zusätzlich bei:
- Studenten -> Immatrikulationsbescheinigung
- Schülern   -> Schulbescheinigung
- geringfügig Beschäftigten (450,- € Job) -> Beschäftigungsbescheinigung
- vorheriges kurzfr. Beschäftigungsver.   -> Beschäftigungsbescheinigung

Ansprechpartner:
Frau Silke Pinker, Verwaltung
Telefon: +49(0)8551 9603114 (Mo.-Mi. von 10:00 bis 11:00 Uhr)

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