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Samstag, 2024-04-20

Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Wolfsteiner Werkstätten, 94078 Freyung, Zuppingerstraße 31
Rechtsträger: Caritasverband für die Diözese Passau e.V.

  1. Geltungsbereich
    Alle Aufträge werden grundsätzlich nur zu diesen Bedingungen angenommen und ausgeführt. Durch Erteilung von Aufträgen erkennen die Auftraggeber diese Bestimmungen an. Abweichungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer.

  2. Angebote
    Die Angebote sind hinsichtlich der Preise und Liefertermine freibleibend. Sie haben längstens einen Monat ab dem Ausstellungsdatum Gültigkeit.

  3. Preise
    Alle genannten Preise sind Nettopreise ohne die gesetzliche Mehrwertsteuer.

  4. Lieferung
    Die Lieferung erfolgt grundsätzlich ab Werk, unverpackt auf Gefahr des Auftraggebers. Maßgebend für die Erfüllung von Lieferterminen ist der Tag der Versendung bzw. Lieferung durch den Auftragnehmer. Verzögern sich Durchführung oder Abschluss der Arbeiten aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, wird der Auftragnehmer in soweit von der Verpflichtung zur Einhaltung von vereinbarten Lieferterminen frei. Schafft der Auftraggeber auf Verlangen des Auftragnehmers nicht unverzüglich Abhilfe, so kann dieser dem Auftraggeber eine angemessene Frist zur Vertragserfüllung setzen. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist kann der Auftragnehmer vom Auftrag zurücktreten und/oder Schadensersatz verlangen. Für den Fall der Auflösung des Vertrages steht dem Auftragnehmer Anspruch auf Ersatz aller bisher entstandenen Aufwendungen zu. Werden vom Auftraggeber gestellte Materialien durch vom Auftragnehmer zu vertretende Umstände in mehr als zumutbarem oder vereinbartem Umfang unbrauchbar, so bearbeitet der Auftragnehmer vom Auftraggeber dafür nachgelieferte Materialien und ersetzt die nachgewiesenen Materialkosten. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Für Mängel an den Leistungen, die durch Fehler oder Mängel der vom Auftraggeber gestellten Materialien, Teile, Vorrichtungen, Werkzeuge oder Maschinen verursacht sind, haftet der Auftragnehmer nicht. Der Auftragnehmer ist berechtigt, einen zusätzlichen Bearbeitungsaufwand in Rechnung zu stellen, der aus solchen Fehlern und Mängeln erwächst. Höhere Gewalt, Arbeitskämpfe oder unvorhersehbare Ereignisse im Betrieb des Auftragnehmers oder eines seiner Unterlieferanten entbinden den Auftragnehmer von der Einhaltung der Lieferfrist bzw. berechtigen ihn für den Fall, dass die Lieferung oder Leistung unmöglich wird, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. In diesen Fällen hat der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich über den Eintritt des betreffenden Ereignisses zu unterrichten.

  5. Zahlung
    Die Zahlung hat innerhalb von 30 Tagen nach Lieferung netto ohne jeden Abzug zu erfolgen. Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers ist der Auftragnehmer  berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 % bzw. 5 % (bei Verbrauchern) über dem Basiszinssatz geltend zu machen.
       
    Wechseldiskont, Wechselsteuer und sonstige Aufwendungen bei der Wechseleinlösung gehen zu Lasten des Bezogenen. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer zur Zurückhaltung weiterer Lieferungen berechtigt (§§ 273, 320 BGB) und hat nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist das Recht, den Vertrag zu kündigen, die Arbeiten einzustellen, alle bisher erbrachten Leistungen abzurechnen und Schadensersatzansprüche zu stellen. Als anerkannte Werkstatt für behinderte Menschen, ist der Auftraggeber gemäß SGB IX berechtigt, Anteile der ausgewiesenen Arbeitsleistung auf die zu zahlende Ausgleichsabgabe anzurechnen.

  6. Eigentumsvorbehalt
    Sämtliche gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers. Eine Verpfändung oder Übereignung an Dritte ist unzulässig.

  7. Abnahme
    Die Abnahme der Lieferungen oder Leistungen gilt nach angezeigter Fertigstellung nach Ablauf von fünf Kalendertagenals erfolgt. Dies gilt auch für in sich abgeschlossene Teilleistungen oderTeillieferungen und für den Fall, dass der Auf-  traggeber die Lieferung oder Leistung bzw. einen Teil davon übernommen hat.

  8. Gewährleistung/Mängelrüge
    Offensichtliche Mängel müssen nach Empfang der Ware, spätestens innerhalb von fünf Tagen nach Lieferung schriftlich gerügt werden. Die Geltendmachung offensichtlicher Mängelnach erfolgter Abnahme ist ausgeschlossen. Andere Mängelrügen müssen ebenso schriftlich angezeigt werden und unterliegen einer Verjährungsfrist von einem Jahr. Für den Verbrauchsgüterkauf gelten die gesetzlichen Fristen. Vorher und ohne Zustimmung des Auftragnehmers vorgenommene Veränderungen an Lieferungen (Produkten) oder Leistungen schließen jeden Rechtsanspruch auf Gewährleistung aus. Dem Auftragnehmer muss Gelegenheit zur Prüfung an Ort und Stelle gegeben werden. Bei berechtigten Mängelrügen erfolgt kostenlose Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung innerhalb einer angemessenen Frist. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung bestehen Ansprüche auf Rücktritt oder Minderung.

  9. Haftung
    Die Haftung des Auftragnehmers richtet sich ausschließlich nach diesen Liefer- und Zahlungsbedingungen. Alle hierin nicht ausdrücklich zugestandenen Ansprüche – auch Schadenersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund – sind ausgeschlossen; es sei denn, sie beruhen auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung durch den Auftragnehmer, durch seinen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

  10. Erfüllungsort/Gerichtsstand
    Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Teile Passau.